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Überall wo Rechner von mehreren Personen genutzt werden im privaten Bereich, Schulen, Bibliotheken, Hotels, Firmen und insbesondere Internetcafes ist die Gefahr, dass Benutzer über P2P-Programme Musik, Filme oder sonstiges urheberrechtlich geschütztes Material herunterladen und ggf. tauschen, gegeben.
Der dadurch entstandene Schaden kann schnell in die tausende Euro gehen. Im Schadensfall kann es passieren, dass der Betreiber bzw. der Inhaber des Internetanschlusses für den entstandenen Schaden aufkommen muss. In den uns bekannten Fällen ging es dabei immer um Vergleichszahlungen in Höhe von mehreren Tausend Euro und einer sogenannten Abmahnung mit Unterlassungserklärung.
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